GKV – Gesetzliche Krankenversicherung
Die GKV ist das gesetzliche Versicherungssystem in Deutschland, dem rund 74 Millionen Menschen angehören.
Die GKV finanziert sich aus Beiträgen und übernimmt die medizinische Versorgung ihrer Versicherten. Über Selektivverträge können einzelne Krankenkassen Versorgungsmodelle außerhalb der Regelversorgung anbieten. Einen solchen Rahmen strebt das Somnara-Programm an; derzeit befindet es sich in der Pilotphase.
Relevant für
Verwandte Begriffe
- SelektivvertragEin Selektivvertrag ist ein direkter Vertrag zwischen einer einzelnen gesetzlichen Krankenkasse und einem Leistungserbringer oder einer Managementgesellschaft, außerhalb der bundesweiten Kollektivverträge.
- RSADer morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich verteilt die Mittel des Gesundheitsfonds so auf die gesetzlichen Krankenkassen, dass unterschiedliche Versichertenstrukturen ausgeglichen werden.
- DRG E63BDie DRG E63B ist eine Fallpauschale im deutschen Krankenhaus-Vergütungssystem für die stationäre Behandlung bei Schlafapnoe ohne komplizierende Faktoren, typischerweise einschließlich Polysomnografie.
- G-BA – Gemeinsamer BundesausschussDer Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und legt in Richtlinien fest, welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.
Dieser Eintrag ist Teil des Somnara-Glossars zur Versorgung der obstruktiven Schlafapnoe. Bei klinischen Fragen ist immer die aktuelle Version der jeweiligen Leitlinie maßgeblich.
