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Somnara

Selektivvertrag

Ein Selektivvertrag ist ein direkter Vertrag zwischen einer einzelnen gesetzlichen Krankenkasse und einem Leistungserbringer oder einer Managementgesellschaft, außerhalb der bundesweiten Kollektivverträge.

Selektivverträge sind im SGB V geregelt und ermöglichen kassenspezifische Leistungspakete, eigene Vergütungsmodelle und den Einsatz innovativer Versorgungsformen.

Anders als Kollektivverträge gelten Selektivverträge nur für die Versicherten der beteiligten Krankenkasse und nur für die Leistungserbringer, die dem Vertrag beigetreten sind. Die Teilnahme ist für Versicherte freiwillig und wird gesondert erklärt; die Regelversorgung bleibt daneben bestehen. Für Leistungserbringer bedeutet das eine eigene Abrechnungsstrecke außerhalb der vertragsärztlichen Vergütung, mit den im Vertrag vereinbarten Pauschalen oder Einzelleistungen. Umfang, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten regelt jeder Vertrag einzeln, weshalb sich Angebote derselben Versorgungsform zwischen den Kassen unterscheiden können.

Relevant für

Dieser Eintrag ist Teil des Somnara-Glossars zur Versorgung der obstruktiven Schlafapnoe. Bei klinischen Fragen ist immer die aktuelle Version der jeweiligen Leitlinie maßgeblich.