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Somnara

G-BA – Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und legt in Richtlinien fest, welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.

Der G-BA entscheidet u. a. über die Aufnahme neuer Methoden in die Regelversorgung und betreibt den Innovationsfonds. Die vom Innovationsfonds geförderte SLEEP-WELL-Studie ist ein Beispiel für G-BA-finanzierte Versorgungsforschung im OSA-Bereich. Im Idealfall fließen ihre Erkenntnisse in zukünftige Regelversorgungspfade ein.

Für neue Versorgungsformen ist der G-BA damit zweifach relevant: Er finanziert über den Innovationsfonds die Erprobung, und er entscheidet später darüber, ob ein erprobtes Modell in die Regelversorgung übernommen wird. Zwischen beiden Schritten liegen in der Regel mehrere Jahre. Bis dahin laufen solche Modelle über Selektivverträge einzelner Krankenkassen.

Dieser Eintrag ist Teil des Somnara-Glossars zur Versorgung der obstruktiven Schlafapnoe. Bei klinischen Fragen ist immer die aktuelle Version der jeweiligen Leitlinie maßgeblich.